Feuerwehr Coesfeld

Nur Brauchtumsfeuer sind erlaubt

 COESFELD. Es ist eine Tradition am Osterfest – so werden auch in vier Wochen vielerorts am Ostersonntag Brauchtumsfeuer in verschiedenen Größen zu sehen sein. „Natürlich wollen wir diese alte Tradition auch weiterhin nicht erlöschen lassen. Es sind aber nur Osterfeuer zulässig, die der Brauchtumspflege dienen“, sagt Hubertus Brüggemann vom Fachbereich Ordnung und Soziales der Stadt. Der Brauchtumspflege dienen allerdings nur solche Feuer, die von einer Kirchengemeinde, einem Verein oder einer Nachbarschaft ausgerichtet werden und für jedermann als öffentliche Veranstaltung zugänglich sind, so Brüggemann weiter.

Das Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen fordert eine enge Auslegung der Regelungen des Immissionsschutzes, da in den vergangenen Jahren die Tagesgrenzwerte für Feinstaub an den Osterfeiertagen nach den Messungen an den Luftqualitätsmessstationen des Landes deutlich überschritten wurden.

Zum umsichtigen und verantwortungsbewusste Abbrennen eines Osterfeuers gehört die sorgfältige Standortwahl. Die Nachbarn und die Allgemeinheit dürfen durch das Abbrennen nicht gefährdet oder erheblich belästigt werden. Nachbarschaften oder Vereine könnten auch in diesem Jahr wieder gemeinsame Unternehmungen ausführen – und nach Möglichkeit in größerer Gesellschaft ein Osterfeuer im Außenbereich organisieren. Werden jedoch Personen belästigt oder Unregelmäßigkeiten bei der Beschaffenheit des Osterfeuers festgestellt, muss der Verantwortliche nicht nur mit einem Feuerverbot, sondern zudem mit empfindlichen Bußgeldern nach dem Landesimmissionsschutzgesetz rechnen.

Anmeldungen für Osterfeuer können ab sofort schriftlich bei der Stadt Coesfeld (Fachbereich Ordnung und Soziales) oder per Fax 02541/939-7548 sowie telefonisch bei Frau Noll (Tel. 939-2915) abgegeben werden. Meldungen per E-Mail bitte an stefanie.noll@coesfeld.de. Die Stadt Coesfeld bittet darum, alle Osterfeuer bis spätestens Donnerstag (18. 4.) um 12 Uhr anzumelden.

Sicherheitstipps für ein gelungenes Osterfeuer
  • Bei der Anmeldung müssen Sie den Ort, die ungefähre Größe des Osterfeuers, die geplante Abrennzeit sowie einen verantwortlichen Ansprechpartner, der telefonisch erreichbar ist, angeben.
  • Verwenden Sie nur trockene Pflanzenreste und unbehandeltes Holz. Kunststoffe wie Plastiktüten und Autoreifen haben im Feuer nichts verloren
  • Denken Sie daran, das Brennmaterial kurz vor dem Anzünden noch einmal umzuschichten, so wird Ihr Osterfeuer nicht zur Flammenfalle für Tiere.
  • Halten Sie zur eigenen Sicherheit ausreichende Sicherheitsabstände (mind. 100 Meter von zum Aufenthalt von Menschen bestimmten Gebäuden und 50 Meter von öffentlichen Verkehrsflächen) und beachten Sie die Windrichtung.
  • Seien Sie vorsichtig beim Anzünden. Brennbare Flüssigkeiten als Brandbeschleuniger bergen ein hohes Risiko. Zum Entzünden eignet sich bestens trockenes Stroh oder Reisig.
  • Das Osterfeuer muss grundsätzlich von erwachsenen Personen beaufsichtigt werden. Sorgen Sie dafür, dass das Feuer sich nicht unkontrolliert ausbreitet. Passen Sie besonders auf kleine Kinder auf.
  • Brennen Sie nicht zu viel Material auf einmal ab, vermeiden Sie gefährlichen Funkenflug.
  • Strohballen können sich allein durch die Hitzestrahlung entzünden und sind deshalb eine gefährliche Sitzgelegenheit.
  • Halten Sie eine ausreichende Zufahrt für die Feuerwehr und Rettungsdienste frei (einen Fahrweg von mind. 3,50 Meter Breite).
  • Sollte Ihr Feuer außer Kontrolle geraten, so zögern Sie nicht, sofort die Feuerwehr über den Notruf 112 zu alarmieren.
  • Kleinere Verbrennungen kühlen Sie sofort mit Wasser: maximal zehn Minuten lang (Temperatur 10 bis 20 Grad Celsius).

 

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Zur eigenen Sicherheit: Osterfeuer bis Gründonnerstag (18.04.) bei der Stadt anmelden

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Mann rettet sich noch rechtzeitig

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