Brauchtumsfeuer brauchen Abstand zu Gebäuden
Pressestelle Stadt Coesfeld vom 03.04.2025
STADT COESFGELD. Auch in diesem Jahr wird man am Ostersonntag in den Außenbezirken Coesfelds wieder Brauchtumsfeuer in verschiedenen Größen beobachten können. „Natürlich wollen wir diese alte Tradition auch weiterhin nicht erlöschen lassen. Es sind aber nur Osterfeuer zulässig, die der Brauchtumspflege dienen“, so der Hinweis vom zuständigen Fachbereich Ordnung und Recht. Ein Osterfeuer das der Brauchtumspflege dient, ist dann gegeben, wenn die Feuer beispielsweise von einer Kirchengemeinde, einem Verein oder einer Nachbarschaft ausgerichtet werden und für jedermann als öffentliche Veranstaltung zugänglich sind. Das Abbrennen durch Privatpersonen, Privatvereine (Kegelclub, etc.) oder familiäre Feuer sind nicht zulässig Das Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen fordert eine enge Auslegung der Regelungen des Immissionsschutzes, da in den vergangenen Jahren nach den Messungen an den Luftqualitätsmessstationen des Landes an den Osterfeiertagen die Tagesgrenzwerte für Feinstaub deutlich überschritten wurden.
Anmeldungen können ab sofort schriftlich abgegeben werden bei der Stadt Coesfeld, Fachbereich 30 – Ordnung und Recht/Feuerwache, Rottkamp 15, 48653 Coesfeld oder telefonisch bei Anke Hessel, Tel (02541) 939-2422. Meldungen per E-Mail bitte an anke.hessel@coesfeld.de. Die Stadt Coesfeld bittet darum, alle Osterfeuer bis spätestens Montag (14.04.) um 16 Uhr anzumelden.
Das umsichtige und verantwortungsbewusste Abbrennen eines Osterfeuers schließt auch eine sorgfältige Standortwahl mit ein. Die Nachbarschaft oder die Allgemeinheit dürfen durch das Abbrennen nicht gefährdet oder erheblich belästigt werden.
Nachbarschaften oder Vereine könnten auch in diesem Jahr wieder gemeinsame Unternehmungen ausführen, und nach Möglichkeit in größerer Gesellschaft ein Osterfeuer im Außenbereich organisieren
Wichtige Hinweise fürs Osterfeuer
Tipps zum Osterfeuer
