Feuerwehr Coesfeld

Löschwasserversorgung

 

Feuerwehr Löschwasserversorgung

Löschwasser als Notwendigkeit Ihrer Sicherheit

Trotz der mittlerweile immer moderner werdenden Löschmittel und Löschtechniken ist Wasser nach wie vor noch das durch die Feuerwehr zur Brandbekämpfung meist eingesetzte Löschmittel.
Bei der Bekämpfung von Entstehungs- und Großbränden ist Wasser gleichermaßen geeignet. Voraussetzung ist natürlich für beide Fälle eine ausreichende Löschwasserversorgung.

In den im Folgenden aufgeführten gesetzlichen Vorschriften, Richtlinien und Normen ist die Entnahme von Löschwasser geregelt.

  • Bauordnung Nordrhein-Westfalen (BauO NRW)
  • Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG)
  • Verschiedene Deutsche Normen (DIN)
  • Technische Regeln DVGW, Arbeitsblatt – Bereitstellung von Löschwasser durch die öffentliche Trinkwasserversorgung (W405)

Löschwasserteich in Betrieb
Löschwasser – Grundschutz

Unter dem Begriff „Grundschutz“ versteht man die Löschwasserversorgung in Wohn-, Gewerbe-, Misch- und Industriegebieten auf Grund des allgemeinen Brandrisikos.
Der Löschwasserbedarf ist für den jeweiligen Löschbereich in Abhängigkeit von der baulichen Nutzung und der Gefahr der Brandausbreitung zu ermitteln.

Der über den Grundschutz hinausgehende objektbezogene Brandschutz wird als „Objektschutz“ bezeichnet. Hierzu gehören unter anderem Einzelobjekte.
In dem Arbeitsblatt wird darauf hingewiesen, dass jeweils zu ermitteln ist, in welchem Umfang für die Bereitstellung des Löschwassers eine unabhängige Löschwasserversorgung (z.B. eigene Versorgungsanlage, Löschwasserbehälter, Löschwasserteiche, oberirdische Gewässer usw.) in Frage kommen, oder inwieweit die Entnahme aus dem öffentlichen Trinkwasserrohrnetz möglich ist.

Der empfohlene Löschwasservorrat beträgt je Einzelanwesen 30 m³

Angelehnt an diesen Erfordernissen wird der Löschwasserbedarf dann von der Behörde, die für den Brandschutz zuständig ist, festgestellt.

Folgende Möglichkeiten der Löschwasserbevorratung bestehen

  • Löschwasserbrunnen
  • Löschwasserteich
  • unterirdische Löschwasserbehälter

Um Ihnen bei der Planung und Erstellung einer geeigneten Löschwasserentnahmestelle behilflich zu sein, hat die Abteilung Vorbeugender Brandschutz der Feuerwehr Coesfeld eine
„Empfehlung zur Erstellung einer Löschwasserversorgung“ erstellt.

Sie können sie als pdf-Datei herunterladen.

Benötigte Unterlagen

Empfehlung zur Erstellung einer Löschwasserversorgung

Rechtsgrundlagen (Allgemein)

  • Bauordnung Nordrhein-Westfalen (BauO NRW)
  • Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG)
  • Verschiedene Deutsche Normen (DIN)
  • Technische Regeln DVGW, Arbeitsblatt – Bereitstellung von Löschwasser durch die öffentliche Trinkwasserversorgung (W405)

Ansprechpartner

Feuerwehr Coesfeld
E-Mail: feuerwehr(at)coesfeld.de

Quelle: Stadt Coesfeld, Anliegen von A-Z

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