Tipps für den richtigen Umgang mit Osterfeuern
100 Meter Abstand zu Gebäuden erforderlich / Nur Feuer zur Brauchtumspflege zulässig
COESFELD.Auch in diesem Jahr werden am Osterwochenende in den Außenbezirken Coesfelds wieder Brauchtumsfeuer zu sehen sein. „Natürlich wollen wir diese alte Tradition auch weiterhin nicht erlöschen lassen. Es sind aber nur Osterfeuer zulässig, die der Brauchtumspflege dienen“, so der Hinweis vom zuständigen Fachbereichsleiter Hermann Richter. Dies sei dann gegeben, wenn die Feuer beispielsweise von einer Kirchengemeinde, einem Verein oder einer Nachbarschaft ausgerichtet werden und für jedermann als öffentliche Veranstaltung zugänglich sind, heißt es in einer Pressemitteilung der Stadt.
Das Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen fordert eine enge Auslegung der Regelungen des Immissionsschutzes, da in den vergangenen Jahren nach den Messungen an den Osterfeiertagen die Tagesgrenzwerte für Feinstaub deutlich überschritten wurden.
Das umsichtige und verantwortungsbewusste Abbrennen eines Osterfeuers schließt auch eine sorgfältige Standortwahl mit ein. Die Nachbarschaft oder die Allgemeinheit darf durch das Abbrennen nicht gefährdet oder erheblich belästigt werden. Nachbarschaften und Vereinen wird empfohlen gemeinsame Unternehmungen auszuführen und ein Osterfeuer in größerer Gesellschaft im Außenbereich zu organisieren.
Folgende Sicherheitstipps sind zu beachten:
- Osterfeuer bei der Stadt Coesfeld anmelden
- Nur trockene Pflanzenreste und unbehandeltes Holz verwenden.
- Kurz vor dem Anzünden Brennmaterial nochmals umschichten – damit eventuell eingenistete Tiere fliehen können.
- Ausreichende Sicherheitsabstände einhalten (mindestens 100 Meter zu Gebäuden, mindestens 50 Meter zu öffentlichen Verkehrsflächen) und stets die Windrichtung beachten.
- Vorsicht beim Anzünden. Brennbare Flüssigkeiten bergen ein hohes Risiko! Zum Entzünden eignet sich trockenes Stroh oder Reisig.
- Offenes Feuer von erwachsenen Personen beaufsichtigen lassen.
- Nicht zu viel Material auf einmal abbrennen. Gefährlichen Funkenflug vermeiden.
- Strohballen können sich durch Hitzestrahlung entzünden und sind keine geeigneten Sitzgelegenheiten.
- Rauchbelästigung durch feuchtes Material vermeiden.0 Eine ausreichende Zufahrt für die Feuerwehr und Rettungsdienste freihalten (mindestens 3,50 Meter breit).
- Kleinere Verbrennungen sofort mit Wasser kühlen. Bei großflächigen Verbrennungen und auf der Haut haftenden Substanzen nur primär ablöschen und den Notarzt rufen (112).0 Sollte das Feuer außer Kontrolle geraten, ist sofort die Feuerwehr (112) zu alarmieren.
Werden Personen belästigt oder Unregelmäßigkeiten bei der Beschaffenheit des Osterfeuers festgestellt, muss der Verantwortliche mit einem empfindlichen Bußgeldern rechnen.
Anmeldungen können ab sofort schriftlich bei der Stadt Coesfeld, Fachbereich Bürgerservice und Ordnung, Rathaus, Markt 8, 48653 Coesfeld oder per Fax 02541 /9394001 sowie telefonisch bei Anke Hessel (Tel. 9391018, E-Mail: anke.hessel@coesfeld.de). Die Stadt Coesfeld bittet darum, alle Osterfeuer bis spätestens zum Donnerstag (2.4) 12 Uhr anzumelden.
vom 06.03.2015