Feuerwehr Coesfeld

Rauchmelder – Funktion

 

Rauchmelder – Funktion / Vorgaben

Wie der Melder funktioniert
Keine Meldung vom Rauch einer Zigarette

Coesfeld. Das Auge des Rauchmelders überwacht die Rauchkammer des Melders unermüdlich mit „Lichtstrahlen“. Im Normalfall werden diese Strahlen einfach von der Gegenseite „geschluckt“.

Sollte aber Rauch in die Kammer eindringen, werden die Strahlen abgelenkt und treffen dann auf einen Sensor. In einem Brandfall warnen die Foto-Elektronischen Rauchmelder durch einen 85 Dezibel lauten Warnton.

Solange der Rauch noch unter der Decke hängt und sich noch nicht bis zum Boden „gestaut“ hat, haben Bewohner Zeit sich beziehungsweise ihre Familie in Sicherheit zu bringen und die Feuerwehr über die Notfallnummer „112“ zu alarmieren.

Brandrauch unterscheidet sich in seiner Zusammensetzung von Zigarettenrauch, schreibt die Feuerwehr Roedelheim auf ihrer Homepage. Das heißt – es kommt nur sehr selten vor, dass Rauchmelder auch durch Zigaretten ausgelöst werden. „Da müsste man den Rauch schon direkt in den Melder pusten oder mit mehreren starken Rauchen direkt darunter stehen“ . . .


Registrierung keine gesetzliche Vorgabe
Warnung vor Internet-Angebot

Coesfeld. Aktuell warnen das Forum Brandrauchprävention, das seit zwölf Jahren die bundesweite Aufklärungskampagne „Rauchmelder retten Leben“ betreibt, und der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft GDV) vor einem Angebot im Internet. Dort gibt eine Website der „Deutschen Warnmeldezentrale“ vor, dass ohne Registrierung von Rauchmeldern kein Versicherungsschutz besteht. Das ist falsch. Fakt ist, dass keine gesetzliche Vorgabe zur Registrierung von Rauchmeldern existiert. Auch der Sach-Versicherungsschutz hängt nicht von Registrierung und Nachweis durch die „Deutsche Warnmelderzentrale“ ab. Das Angebot steht in keinerlei Zusammenhang mit der Kampagne „Rauchmelder retten Leben“. „Rauchmelder verhindern keine Brände, sondern retten Leben. Personenschutz vor Sachschutz“, so Jörg von Fürstenwerth, Vorsitzender der GDV-Hauptgeschäftsführung: „Es sind bis jetzt keine Fälle bekannt, in denen ein Versicherer Leistung wegen Verstoßes gegen gesetzliche Rauchwarnmelder- Pflicht verweigert oder gekürzt hat.“

 

 

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