Münster. Wenn die Gemeindebrand- und Stadtbrandmeister im Münsterland mit ihren Kommunen über Geld sprechen, steht ein Thema häufig auf der Tagesordnung: die Führerschein-Frage. Denn seitdem das Führerscheinrecht europaweit Schritt für Schritt harmonisiert wird, bereitet es den Feuerwehren immer größere Probleme, genug ausgebildete Kräfte hinter die Lenkräder der Einsatzfahrzeuge zu setzen.
Ältere Wehrleute, die noch die für die Flotte maßgeschneiderten Führerscheine der Klassen 2 und 3 in der Tasche haben, quittieren nach und nach ihren freiwilligen Dienst. Und der Nachwuchs, der den neuen PKW-Führerschein der Klasse B mitbringt, darf nach den EU-Richtlinien nicht einmal die kleinsten Einsatzfahrzeuge vieler Löschzüge aus der Garage setzen. „In vielen Feuerwehren gibt es arge Probleme“, bestätigt ein Stadtbrandmeister.
Die Führerscheinkosten entwickeln sich im Extremfall zu einer Hürde, die junge Menschen davon abhalten, sich der Freiwilligen Feuerwehr anzuschließen. Bezirksbrandmeister Leo Balan: „Es kann nicht sein, dass ein Feuerwehrkamerad 1.000 Euro und mehr in einen Führerschein steckt, den er privat und auch beruflich gar nicht gebrauchen kann.“ Balan nimmt hier die Kommunen in die Pflicht. Denn sie seien verantwortlich dafür, dass die Löschzüge 24 Stunden am Tag zum Einsatz ausrücken können.
Längst ist entschieden, dass eine Kostenbeteiligung der öffentlichen Hand an den heute schon bei unteren Gewichtsklassen erforderlichen Führerscheinen der Klasse C1 und C1E für den Feuerwehrmann keinen geldwerten Vorteil darstellt, den er versteuern muss. Doch weit verbreitet ist die Praxis, dem Absolventen der Prüfung nur einen Zuschuss zu zahlen. Und der deckt in vielen Fällen nicht annähernd die Kosten.
Nottulns Gemeindebrandmeister Karl Winnemöller erwartet zum Beispiel, dass in diesen Tagen in seiner Gemeinde der bisherige Zuschuss von 250 Euro deutlich aufgestockt wird. Doch die von Balan geforderte 100-prozentige Kostenübernahme will auch Nottuln nicht leisten. Gedacht wird daran, einen Restbetrag eventuell noch als zinsloses Darlehn bereitzustellen.
Vor allem Gemeinden, die in der Haushaltssicherung stehen, treten hier auf die Bremse. Wolfgang Hornung, Sprecher des Landesfeuerwehrverbandes: „Es gibt quer durch das Land alle möglichen Varianten.“ Einig ist man sich aber zumindest darin, bei Kostenübernahme für die Führerscheine die Mitglieder möglichst lange an den freiwilligen Dienst zu binden.
ZUM THEMA
Führerscheinklassen |
Die Pkw-Klasse endete einst bei 7,5 Tonnen Gesamtgewicht. Wer den alten Führerschein der Klasse 3 besitzt, profitiert noch davon! Er darf – zum Beispiel als Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr weiterhin einen geländegängigen Rüstwagen oder ein kleines Löschfahrzeug steuern. Für die Führerschein-Neulinge wurde die Grenze beim Pkw-Führerschein (heute Klasse B) inzwischen auf 3,5 Tonnen herabgesetzt. Wer Fahrzeuge bis zu einem Gesamtgewicht von 7,5 Tonnen steuern will, muss den Führerschein der Klasse C 1 vorlegen. Soll gleichzeitig noch ein Anhänger von bis zu 750 kg mitgeführt werden, muss die Prüfung für die Klasse C1E absolviert werden. Dieser Zug darf das Gesamtgewicht von zwölf Tonnen nicht überschreiten. -wk- |