Bitte Osterfeuer anmeldenStadt Coesfeld Bitte zur eigenen Sicherheit anmelden |
Coesfeld. Jedes Jahr kann man am Osterwochenende in den Außenbezirken Coesfelds Brauchtumsfeuer in verschiedenen Größen beobachten. „Natürlich wollen wir diese alte Tradition auch weiterhin nicht erlöschen lassen. Es sind aber nur Osterfeuer zulässig, die der Brauchtumspflege dienen“, so der Hinweis vom zuständigen Fachbereichsleiter des FB 30 (z. Zt. Hermann Richter).
Ein Osterfeuer das der Brauchtumspflege dient, ist dann gegeben, wenn die Feuer beispielsweise von einer Kirchengemeinde, einem Verein oder einer Nachbarschaft ausgerichtet werden und für jedermann als öffentliche Veranstaltung zugänglich sind. Dabei darf die Nachbarschaft oder die Allgemeinheit durch das Abbrennen aber nicht gefährdet oder erheblich belästigt werden. Daher sollten folgende Mindestabstände eingehalten werden: 100 Meter von zum Aufenthalt von Menschen bestimmten Gebäuden und 50 Meter von öffentlichen Verkehrsflächen, wobei die Windrichtung stets zu berücksichtigen ist. „Nachbarschaften oder Vereine könnten auch in diesem Jahr wieder gemeinsame Unternehmungen ausführen, und nach Möglichkeit in größerer Gesellschaft ein Osterfeuer im Außenbereich organisieren“.
Außerdem muss das Feuer von erwachsenen Personen beaufsichtigt und kurz vor dem Abbrennen noch einmal umgeschichtet werden, damit Kleintiere nicht gefährdet werden. „Wichtig ist auch, dass nur unbeschichtetes Holz wie Baum- oder Strauchschnitt verwendet wird. Beschichtete oder lackierte Hölzer, Reifen und Kunststoffabfall gehören auf keinen Fall in ein Osterfeuer, da sie beim Verbrennen giftige Gase entwickeln“. Zum Entzünden des Osterfeuers eignet sich bestens trockenes Stroh oder Reisig. Auf umweltgefährdende Brandbeschleuniger sollte verzichtet werden.
Wer ein Osterfeuer abbrennen möchte, sollte das zur eigenen Sicherheit im Rathaus anmelden. Angegeben werden müssen dabei der Ort und die ungefähre Größe des Osterfeuers, die geplante Abbrennzeit sowie ein verantwortlicher Ansprechpartner und telefonischer Erreichbarkeit (z. B. Handy-Nummer). „So lassen sich ärgerliche und teure Fehlalarme bei der Feuerwehr vermeiden und wir können die Feueraufschichtungen zur Sicherheit aller Bürger kontrollieren“, macht Hermann Richter deutlich. Werden Personen belästigt oder Unregelmäßigkeiten bei der Beschaffenheit des Osterfeuers festgestellt, muss der Verantwortliche nicht nur mit einem Feuerverbot, sondern zudem mit empfindlichen Bußgeldern nach dem Landesimmissionsschutzgesetz rechnen.
Anmeldungen können schriftlich bei der Stadt Coesfeld, Fachbereich Ordnung und Soziales, Stadtschloss, Bernhard-von-Galen-Straße 10, 48653 Coesfeld oder per Fax 02541 / 939-7548 sowie telefonisch bei Frau Anke Hessel (Telefon 939-2422) abgegeben werden. Meldungen per E-Mail bitte an anke.hessel@coesfeld.de.
Die Stadt Coesfeld bittet darum, alle Osterfeuer jeweils bis spätestens zum Gründonnerstag 12.00 Uhr anzumelden.
Beitrag von: Pressestelle der Stadt Coesfeld
Sollte das Feuer dennoch außer Kontrolle geraten und eine Gefahr
für Nachbarschaft, Umwelt oder gar Menschen darstellen,
ist unverzüglich die Feuerwehr über den Notruf zu alarmieren.