COESFELD. Auch in diesem Jahr werden am Ostersonntag in den Außenbezirken Coesfelds wieder viele Brauchtumsfeuer in verschiedenen Größen flackern. „Natürlich wollen wir diese Tradition nicht erlöschen lassen. Es sind aber nur solche Osterfeuer zulässig, die der Brauchtumspflege dienen“, lautet der Hinweis vom zuständigen Fachbereich Ordnung und Soziales der Stadt.
Ein Osterfeuer, das der Brauchtumspflege dient, ist dann gegeben, wenn das Feuer beispielsweise von einer Kirchengemeinde, einem Verein oder einer Nachbarschaft ausgerichtet wird und für jedermann als öffentliche Veranstaltung zugänglich ist.
Das Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen fordert eine enge Auslegung der Regelungen des Immissionsschutzes, da in den vergangenen Jahren nach den Messungen an den Luftqualitätsmessstationen des Landes an den Osterfeiertagen die Tagesgrenzwerte für Feinstaub deutlich überschritten wurden.
Nachbarschaften oder Vereine könnten deshalb auch gemeinsame Veranstaltungen anbieten und in größerer Gesellschaft ein Osterfeuer im Außenbereich organisieren – das würde der Luftqualität dienen.
Das umsichtige und verantwortungsbewusste Abbrennen eines Osterfeuers schließt auch eine sorgfältige Standortwahl mit ein, so die Stadt. Die Nachbarschaft oder die Allgemeinheit darf durch das Abbrennen nicht gefährdet oder erheblich belästigt werden.
Werden doch Personen belästigt oder Unregelmäßigkeiten bei der Beschaffenheit des Osterfeuers festgestellt, muss der Verantwortliche nicht nur mit einem Feuerverbot, sondern zudem mit empfindlichen Bußgeldern nach dem Landes-Immissionsschutz-Gesetz rechnen, informiert die Stadt.
Anmeldungen von Osterfeuern können ab sofort erfolgen: schriftlich beim Fachbereich Ordnung und Soziales, Bernhard-von-Galen-Straße 10, per Fax unter 939-7548 sowie telefonisch bei Frau Noll (Telefon 939-2915). Meldungen per E-Mail müssen an stefanie. noll@coesfeld.de geschickt werden. Die Stadt bittet darum, alle Osterfeuer bis spätestens Gründonnerstag (29. 3.),12 Uhr, anzumelden.
Weitere Informationen bei der Stadt Coesfeld