COESFELD. Am Osterwochenende veranstalten Vereine, Kirchengemeinden oder Nachbarschaften wieder Osterfeuer. Anmeldungen dazu können bis spätestens 13. 4. um 12. Uhr (Gründonnerstag) bei der Stadt erfolgen: Schriftlich beim Fachbereich Ordnung und Soziales, Bernhard-von-Galen-Straße 10, Fax 939-7548, sowie telefonisch bei Frau Noll (Tel. 939-2915) Meldungen per E-Mail bitte an stefanie.noll@coesfeld.de.
„Natürlich wollen wir diese alte Tradition auch weiterhin nicht erlöschen lassen. Es sind aber nur Osterfeuer zulässig, die der Brauchtumspflege dienen“, so der Hinweis vom zuständigen Fachbereich Ordnung und Soziales. Ein Osterfeuer, das der Brauchtumspflege dient, ist dann gegeben, wenn die Feuer beispielsweise von einer Kirchengemeinde, einem Verein oder einer Nachbarschaft ausgerichtet werden und für jedermann als öffentliche Veranstaltung zugänglich sind.
Der Gesetzgeber fordert eine enge Auslegung der Regelungen des Immissionsschutzes, da in den vergangenen Jahren nach Messungen an den Luftqualitätsmessstationen des Landes an den Osterfeiertagen die Tagesgrenzwerte für Feinstaub deutlich überschritten wurden. Das umsichtige und verantwortungsbewusste Abbrennen eines Osterfeuers schließt auch eine sorgfältige Standortwahl mit ein. Die Nachbarschaft oder die Allgemeinheit darf durch das Abbrennen nicht gefährdet oder erheblich belästigt werden.
Nachbarschaften oder Vereine könnten auch in diesem Jahr wieder gemeinsame Unternehmungen ausführen, und nach Möglichkeit in größerer Gesellschaft ein Osterfeuer im Außenbereich organisieren
Werden Personen belästigt oder Unregelmäßigkeiten bei der Beschaffenheit des Osterfeuers festgestellt, muss der Verantwortliche nicht nur mit einem Feuerverbot, sondern zudem mit empfindlichen Bußgeldern nach dem Landesimmissionsschutzgesetz rechnen.
Weitere Informationen:
Stadt Coesfeld – Bürgerservice