Erlaubt sind nur Brauchtumsfeuer mit Abstand zu Gebäuden
Auch in diesem Jahr wird man am Ostersonntag in den Außenbezirken Coesfelds wieder Brauchtumsfeuer in verschiedenen Größen beobachten können. „Natürlich wollen wir diese alte Tradition auch weiterhin nicht erlöschen lassen. Es sind aber nur Osterfeuer zulässig, die der Brauchtumspflege dienen“, sagt Hubertus Brüggemann vom zuständigen Fachbereich Ordnung und Soziales. Der Brauchtumspflege dienen aber nur solche Feuer, die von einer Kirchengemeinde, einem Verein oder einer Nachbarschaft ausgerichtet werden und für jedermann als öffentliche Veranstaltung zugänglich sind, so Brüggemann weiter. Das Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen fordert eine enge Auslegung der Regelungen des Immissionsschutzes, da in den vergangenen Jahren die Tagesgrenzwerte für Feinstaub an den Osterfeiertagen nach den Messungen an den Luftqualitätsmessstationen des Landes deutlich überschritten wurden.
Zum umsichtigen und verantwortungsbewusste Abbrennen eines Osterfeuers gehört die sorgfältige Standortwahl. Die Nachbarn und die Allgemeinheit dürfen durch das Abbrennen nicht gefährdet oder erheblich belästigt werden.
Nachbarschaften oder Vereine könnten auch in diesem Jahr wieder gemeinsame Unternehmungen ausführen, und nach Möglichkeit in größerer Gesellschaft ein Osterfeuer im Außenbereich organisieren
Werden Personen belästigt oder Unregelmäßigkeiten bei der Beschaffenheit des Osterfeuers festgestellt, muss der Verantwortliche nicht nur mit einem Feuerverbot, sondern zudem mit empfindlichen Bußgeldern nach dem Landesimmissionsschutzgesetz rechnen.
Anmeldungen können ab sofort schriftlich bei der Stadt Coesfeld, Fachbereich Ordnung und Soziales, Bernhard-von-Galen-Straße 10, 48653 Coesfeld oder per Fax 02541 / 939-7548 sowie telefonisch bei Frau Noll (Telefon 939-2915) abgegeben werden. Meldungen per E-Mail bitte an stefanie.noll@coesfeld.de. Die Stadt Coesfeld bittet darum, alle Osterfeuer bis spätestens Donnerstag, 18.04.2019 (Gründonnerstag), 12.00 Uhr, anzumelden.
Zum Thema:
https://buergerservice.coesfeld.de/service/dienstleistung/osterfeuer/index.html